Mein Honorar beläuft sich auf 80 EUR für eine Sitzung von 60 Minuten.
Als Privatpraxis rechne ich meine Leistungen grundsätzlich nur mit meinen Klienten direkt ab.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch einen Heilpraktiker von Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht erstattet werden. Das bedeutet, dass Sie als Patient mit einer gesetzlichen Versicherung die Kosten selbst tragen müssen.
Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten gegebenenfalls einen Teil der Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker.
Ihre Vorteile als Selbstzahler
Sie können in Absprache mit dem Therapeuten frei über die Therapieform, die Länge und Dauer der Therapiesitzungen entscheiden.
Als Selbstzahler ersparen Sie sich die aufwendigen Antragsverfahren und lange Wartezeiten für Gespräche oder einen Therapieplatz.
Als Selbstzahler bleiben Sie vom Leistungskatalog der gesetzlichen und
privaten Krankenversicherung unabhängig.